• Datenschutzerklärung
  • Kontakt
  • Impressum
  • Login
  • EUZ-NRW
      • Ziele & Aufgaben des EUZ
      • Flyer
  • Aussteller
    • Ausstellertage
        • Ausstellertag Herbst 2017
        • Ausstellertag Herbst 2016
        • Ausstellertage Herbst 2015
        • Ausstellertage Herbst 2014
        • Ausstellertage Herbst 2013
        • Ausstellertage Frühjahr 2013
        • Ausstellertage Herbst 2012
        • Ausstellertage Frühjahr 2012
        • Ausstellertage Herbst 2011
        • Ausstellertage Frühjahr 2011
    • Galerie
        • Bilder der 8. Ausstellertage
        • EU-Kommissarin zu Gast im EUZ
        • Ausstellertage Herbst 8. & 9. Oktober 2011
        • Eröffnung 24. März 2011
        • Ausstellertage 25. & 26. März 2011
    • über uns
        • Kontaktformular
        • AGB
        • Impressum
        • Datenschutz
        • Anfahrt
        • Interner Bereich
    • Presse
        • EU-Kommissarin Hedegaard - 03/2014
        • Ausstellertage Herbst 2013 Presse
        • Ausstellertage Frühjahr 2013
        • Vorstellung CDU Kandidatin
        • Ausstellertage Herbst 2012
        • Ausstellertage Frühjahr 2012
        • Ausstellertage Herbst 2011
        • Ausstellertage Frühjahr 2011

    Energienews

    >> zurück

    13.08.2019

    Abrissverfügung gilt auch für Käufer

    Liegt für ein bestimmtes Objekt auf dem gekauften Grundstück – hier: ein Wochenendhäuschen mit Schuppen – eine Abrissverfügung vor, dann ist der Erwerber davon ebenfalls daran gebunden. Er muss also das Gebäude abreißen, selbst wenn er das eigentlich gar nicht möchte und von der Verfügung nichts wusste. Solche Anordnungen beziehen sich nämlich nicht auf die Person des jeweiligen Eigentümers, sondern auf das konkrete Vorhaben.

    Nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS entschied das die Justiz. Lediglich in einem Punkt hatte der Erwerber Erfolg: Bereits bestehende Zwangsmittelandrohungen, die noch gegen den Voreigentümer gerichtet waren, gehen nicht auf ihn über. Diese müssen ihm noch einmal persönlich übermittelt werden (Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Aktenzeichen 1 MB 12/17).




    mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater

    Links

    LIV Nordrhein-Westfalen
    Energieagentur NRW
    Energiesparen-Südwestfalen
    Innung Arnsberg
    Hottgenroth Software

    weitere Links Bild weiterlesen

     Energienews


    • Fachkräftemangel steigt auch am Bau

      Bitte klicken Sie hier, um zum Inhalt zu gelangen

      25. Mai 2022
    • Marktaufsicht rügt Verwendung alter Normen

      Bitte klicken Sie hier, um zum Inhalt zu gelangen

      24. Mai 2022
    • Deutsche wünschen sich erneuerbare Energien 

      Bitte klicken Sie hier, um zum Inhalt zu gelangen

      23. Mai 2022
    • Floating PV: Photovoltaik soll Platz zum schwimmen bekommen

      Bitte klicken Sie hier, um zum Inhalt zu gelangen

      22. Mai 2022

    weitere News
    • Login
    • Kontakt
    • Impressum
    • Datenschutz
    • Anfahrt
    • AGB
    • Sitemap
    Cookie-Einstellungen verwalten

    Notwendige Cookies helfen dabei, eine Webseite nutzbar zu machen, indem sie Grundfunktionen wie Seitennavigation und Zugriff auf sichere Bereiche der Webseite ermöglichen. Die Webseite kann ohne diese Cookies nicht richtig funktionieren.


    Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung