Mit Bürger-Beteiligungs-Verfahren bindet das BMU Bürgerinnen und Bürger in beratender Funktion in Entscheidungs-Prozesse ein. Das heißt, dass Bürgerinnen und Bürger die Informations-Grundlagen für eine Entscheidung mit Hinweisen oder eigenen Vorschlägen verbessern. Die Entscheidung und die Verantwortung bleibt beim BMU. Bürger-Beteiligungs-Verfahren des BMU richten sich an Privatpersonen. Die deutsche Staatsangehörigkeit ist keine Voraussetzung, um an einem Bürger-Beteiligungs-Verfahren teilzunehmen.
mit freundlicher Unterstützung von Gebäude Energie Berater